Herzlich willkommen beim

offiziellen zahnärztlichen
Notfalldienst für den Kanton Zürich

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Bei zahnärztlichen Problemen versuchen Sie bitte
zunächst Ihren eigenen Zahnarzt zu erreichen

 

Wenn Sie Ihren Zahnarzt oder dessen Stellvertretung nicht erreichen können, geben Sie hier Ihre PLZ ein. Sie werden bei entsprechender Dringlichkeit direkt mit dem Notfallzahnarzt in Ihrer Region verbunden. Im Notfalldienst werden ausschliesslich Notfallbehandlungen durchgeführt. Die Bezahlung der entsprechenden Leistungen erfolgt, ausser bei Deckung durch eine Unfallversicherung, in bar. Die Kosten können, je nach Behandlung, bis zu CHF 500.– betragen. Nehmen Sie genügend Bargeld und bei Unfällen die notwendigen Versicherungsunterlagen mit. Sie haben Anrecht auf eine detaillierte Rechnung, Quittung und einen Bericht.

 

Richtiges Verhalten beim Zahnunfall

  • Jeden Zahnunfall sofort dem Zahnarzt melden
  • Was ist passiert, wann, wie, wo?
  • Alter des Kindes?
  • Milch- oder bleibende Zähne betroffen?

Bei offenen Wunden ist möglicherweise eine Wundstarrkrampf (Tetanus-) Impfung notwendig. Hausarzt fragen! Starke Blutungen durch Anpressen eines Stofftuches oder Verbandes stoppen. Bei Zeichen einer Hirnerschütterung (Schwindel, Erbrechen, ungleich grosse Pupillen) sofort mit Hausarzt oder Spital Kontakt aufnehmen.

Alle Zahnunfälle sind unverzüglich der Versicherung zu melden. Bei Kindern werden die durch Zahnunfälle entstehenden Kosten von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt. Das volle Ausmass des Schadens wird oft erst Jahre später sichtbar, seine Behebung kann unter Umständen sehr viel teurer zu stehen kommen, als es im Moment des Unfalls abzusehen ist.

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Herausgegeben von der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich Beratungsstelle für Präventive Zahnmedizin 2005